TRANSPORTINFORMATIONEN

Wichtige Information für den Empfang der Ware:

  1. Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt und untersuchen Sie die Verpackung von allen Seiten! Verdeckte Transportschäden müssen gem. HGB innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übernahme der Ware schriftlich dem Transportunternehmen gemeldet werden. Später entdeckte Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung beim Transport zurückzuführen sind, werden nach Ablauf dieser Fristen von den Versicherungen nicht mehr anerkannt und ersetzt. Teilen Sie uns daher binnen 5-6 Kalendertagen etwaige Schäden unverzüglich mit.
  2. Melden Sie den Schaden wie unten angeführt!
  3. Die von Solarfox zur Schadensregulierung benötigten Unterlagen (inklusive ausgefülltem Transportschadenformular) senden Sie bitte an support@solar-fox.de.

Prüfen Sie die Sendung bei Empfang auf mögliche Transportschäden!

Lieferung durch DPD

Sichtbar äußerlich beschädigt

Inhalt beschädigt - Verpackung ok 
  • Annahme komplett verweigern oder, falls die Ware benötigt wird, die Beschädigung auf der Ausrollliste mit Datum und Uhr­zeit vermerken und durch den Zusteller bestätigen lassen.
  • Sendung im Beisein des Zustellers auspa­cken und eventuelle Beschädigungen des Inhalts oder fehlende Teile schriftlich be­stätigen lassen.
  • Die vollständig ausgefüllte Schadensmel­dung und eine Kopie des Lieferscheins/der Rechnung, mit Fotos des Schadens, binnen 24 Stunden nach Auslieferung der Ware an Solarfox® schicken.
  • Der Schaden muss von Solarfox® fristgerecht bei DPD gemeldet werden.
  • Die komplette Sendung in ursprünglichem Zustand und Umfang bis zur endgültigen Regulierung bereithalten.
  • Die vollständig ausgefüllte Schadensmel­dung, eine Kopie des Lieferscheins/der Rechnung und Fotos des Schadens, binnen 6 Kalenderta­gen nach Auslieferung an Solarfox® schicken.
  • Bitte informieren Sie uns zudem telefonisch über den Transportschaden.
  • Der Schaden muss von Solarfox® fristgerecht binnen 7 Tagen nach Ausliefe­rung bei DPD gemeldet werden.
  • Die komplette Sendung in ursprünglichem Zustand und Umfang bis zur endgültigen Regulierung bereithalten.

 

Bei Lieferung durch eine Spedition

Sichtbar äußerlich beschädigt

Inhalt beschädigt - Verpackung ok

  • Sendung im Beisein des LKW-Fahrers aus­packen und eventuelle Beschädigungen des Inhalts oder fehlende Teile zusammen mit dem KFZ-Kennzeichen schriftlich mit Unterschrift des Fahrers auf dem Fracht­briefbestätigen lassen.
  • Je eine Kopie des Frachtbriefs und des Lieferscheins/der Rechnung sowie Fotos des Schadens und eine Abtre­tungserklärung 24 Stunden nach Ausliefe­rung der Ware an Solarfox® schi­cken.
  • Der Schaden muss von Solarfox® fristgerecht bei der Spedition gemeldet werden.
  • Die komplette Sendung in ursprünglichem Zustand und Umfang bis zur endgültigen Regulierung bereithalten.
  • Sofort die anliefernde Spedition verständi­gen und Besichtigung beantragen.
  • Je eine Kopie des Frachtbriefs und des Lieferscheins/der Rechnung, mit Fotos des Schadens, sowie eine Abtre­tungserklärung, unmittelbar nach Be­kanntwerden des Schadens, spätestens aber binnen 6 Tagen nach Auslieferung der Ware an Solarfox® schicken.
  • Der Schaden muss von Solarfox® fristgerecht binnen 7 Tagen nach Ausliefe­rung bei der Spedition gemeldet werden.
  • Die komplette Sendung in ursprünglichem Zustand und Umfang bis zur endgültigen Regulierung bereithalten.

 

Bei Transportschäden, die durch DPD und Spedition verursacht wurden, ist oh­ne die vollständigen, fristgerecht an uns geschickten Unterlagen eine Schadens­regulierung und Haftbarhaltung des Transportführers nicht möglich.

 

Informationen zum rechtlichen Hintergrund:

Der Empfänger oder Absender einer Frachtsendung muss dem Frachtführer nach §438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei der Ablieferung zu erfolgen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung.

Folgen einer Unterlassenen Schadensanzeige:

Werden Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschädigung gar nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig vorgenommen, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.

Welcher Schaden ist äußerlich erkennbar?

Hierunter fallen alle Beschädigungen, die ohne Öffnen der Verpackung von außen bzw. am Zustand der Verpackung deutlich erkennbar sind. Erkennbar sind Schäden aber auch wenn sich durch eine sonstige sinnliche Wahrnehmung (z.B. Klirren) ein Hinweis ergibt. 

Mengenabweichungen (Anzahl der Packstücke) gelten als immer erkennbar. Wichtig ist hier, was laut Frachtpapieren (Lieferschein, Frachtbrief) übernommen wird.

Wann muss eine Verpackung geöffnet werden?

  • Die Verpackung ist erkennbar beschädigt (eingerissen, eingedrückt, verschrammt oder durchnässt)
  • Es liegen sonstige Anhaltspunkte vor
  • Offensichtliche Gewichtsabweichungen (Paket mit 50 kg Gewicht, lässt sich sehr leicht heben)

In diesem Fall sollten Sie alle Pakete der Sendung Öffnen und kontrollieren.