BAFA Förderung

FÜR ÖFFENTLICHE / KOMMUNALE GEBÄUDE

1.200,- € Förderung

Jetzt Förderung beantragen.

Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Visualisierungsmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) durch einen Zuschuss von 1.200,00 €.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Förderung nach den bisherigen Förderrichtlinien nur bis zum 31.12.2020 möglich war. Sofern die neue Bundesregierung ein vergleichbares Förderinstrument beschließt, werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.

Wer wird gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf kommunale bzw. öffentliche Einrichtungen wie z.B.:

Verwaltung:

  • Rathäuser und Verwaltungsgebäude
  • Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, Gemeinschaftshäuser
  • Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Wertstoffhof, Feuerwehrhäuser
  • Büchereien, Schwimmbäder, Wasserwerke, Kläranlagen, etc.

Bildung:

  • Allgemeinbildende Schulen
  • Fachhochschulen und Universitäten
  • Kindergärten und Kindertagestätten
  • Überbetriebliche Ausbildungsstätten, Berufs- und Technikerschulen
  • Berufsbildungszentren

Vereine und Sport:

  • Vereinsgebäude von gemeinnützigen Trägern
  • Sportlerheime, Schützenvereine, Tennisheime, etc.
  • Turn- und Sporthallen, Sportstätten und Stadien

Gesundheit:

  • Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen gemeinnütziger Träger
  • Pflegeheime

Sonstiges:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Soziale Träger: Caritas, Diakonisches Werk, etc.

Wer kann den Förderantrag stellen?

Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreise, Verbände), gemeinnützige Antragsteller, Sponsoren, Privatpersonen, Solarvereine, Pächter, Mieter, Kontraktoren, Energieversorger, Stadtwerke, Unternehmen, Anlagenbetreiber (Für detaillierte Informationen siehe BAFA-Richtlinie)

Antragsunterlagen und Links:

Kalkulationsbeispiel I ( Variante 1):

Solarfox-Display SF-100 32" (81cm Diagonale) 1.190,- €
Eigenmontage / Installation durch Hausmeister  0,- €
Gesamtbetrag 1.190,- €
Förderbetrag BAFA - 1.190,- €
Eigenanteil 0,- €

 

Kalkulationsbeispiel I (Variante 2):

Solarfox-Display SF-300 24" (61cm Diagonale) 1.090,- €
Installation / Handwerker 110,- €
Gesamtbetrag 1.200,- €
Förderbetrag BAFA - 1.200,- €
Eigenanteil 0,- €

 

Kalkulationsbeispiel II:

Solarfox-Display SF-300 32" (81 cm Diagonale) 1.790,- €
Eigenmontage / Installation durch Hausmeister 0,- €
Gesamtbetrag 1.200,- €
Förderbetrag BAFA -1.200,- €
Eigenanteil ohne Sponsoring (33%) 590,- €
Optional: Sponsoring durch Werbepartner -590,- €
Eigenanteil (0%) 0,- €

HINWEIS. Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich jeweils um den Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer kann im Rahmen des Vorsteuerabzugsverfahrens vom Finanzamt wieder erstattet werden. Der Antragssteller muss hierzu vorsteuerabzugs- berechtigt sein. Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gilt als „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und berechtigt damit auch Kommunen zum Vorsteuerabzug.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Anlagen werden gefördert?

Alle Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen, etc.

Wie viele Anträge kann ein Antragsteller einreichen?

Grundsätzlich ist die Anzahl der Förderanträge eines Antragsstellers nicht beschränkt. Verfügt eine Kommune über mehrere öffentliche Gebäude mit Solarstromanlagen, kann für jedes Objekt bzw. jede erneuerbare Energieanlage ein Solarfox-Display beantragt und gefördert werden. Dabei ist es unerheblich wer Eigentümer oder Betreiber der Anlage ist. Hat z.B. eine Kommune Dächer an Pächter oder Investoren vermietet, kann auch in diesem Fall ein Förderantrag gestellt werden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag für die Visualisierung müssen Sie unbedingt vor Vorhabensbeginn stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und / oder Leistungsvertrages.

Das Alter der Photovoltaikanlage spielt dabei keine Rolle. Der Antrag kann auch für Photovoltaikanlagen gestellt werden, die bereits mehrere Jahre alt sind.

Welche Kosten werden gefördert?

Es werden die gesamten Kosten eines Solarfox-Displays übernommen. Hierzu zählen Hard- und Software, Installationskosten und Zubehör. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 1.200,00 €. Nicht gefördert wird der Mehrwehrtsteuerbetrag. Der Mehrwertsteuerbetrag kann allerdings vom Finanzamt erstattet werden (Vorsteuerabzug).

Auf welchem Wege muss der Antrag gestellt werden?

BAFA-Förderanträge zur Visualisierung müssen auf dem regulären Postweg gestellt werden. Es ist kein Upload bzw. eine Online-Einreichung möglich, wie dies bei anderen BAFA-Anträgen erforderlich ist.   (Stand 04/2020)

Sie haben weitere Fragen?

Nutzen Sie bitte unser Infotelefon, wenn Sie Fragen zu den aktuellen Förderkonditionen bzw. zur Antragstellung haben. Gerne informieren wir Sie über alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen.
Tel. 0 60 58 - 91 63 80 | Kontaktaufnahme

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