Das Bundesland NRW bietet ein Förderprogramm für sogenannte Multiplikatoranlagen. Vorraussetzung ist die Installation eines Solar Displays.

Fördermittel für Solar Displays in Nordrhein-Westfalen

Bis zu 5.000 € Förderung pro Anlage mit Display (500 €/kWp)

Displays zur Visualisierung von Photovoltaikanlagen werden in einigen Bundesländern finanziell gefördert.
Besonders in Nordrhein-Westfahlen werden sogenannte öffentliche Multiplikatoranlagen mit 500 € pro KWp gefördert, sofern diese über eine Visualisierungseinrichtung verfügen.

Die Landesförderung progres.nrw 2011 wird fortgesetzt. Förderanträge werden im Jahr 2011 in der Zeit vom 14.02.2011 bis voraussichtlich zum 13.10.2011 entgegengenommen. Die zugehörigen Antragsvordrucke werden im Downloadbereich der Bezirksregierung Arnsberg bereitgestellt.

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderprogramm_progres_nrw/

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen in dem Programm progres.nrw gebündelt. Das Förderprogramm trägt die Bezeichnung - progres.nrw "Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen"


Vorraussetzungen für das Programm progres.nrw:

  • „Multiplikatoranlagen“ müssen eine Visualisierungseinrichtung aufweisen, um die Stromproduktion einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
  • Unter "Multiplikatoranlagen" werden folgende Anlagen verstanden:
    Anlagen auf/ an Passivhäusern, Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen bzw. gemeinnützigen Vereinen oder Anlagen im Rahmen des Programms "50
    Solarsiedlungen in NRW" oder  in Verbindung mit dem Programm "REGIONALE"; Photovoltaikanlagen mit innovativen Systemen zur Ertragssteigerung 
  • Anlagen im Rahmen des Programms „50 Solarsiedlungen in NRW“ oder eine der "100 Klimaschutzsiedlung in NRW"
  • Bei fassadenintegrierten Anlagen müssen die Photovoltaikmodule in bautechnischer und gestalterischer Hinsicht einen wesentlichen Bestandteil der senkrechten Außenfassade des Gebäudes darstellen (kein einfaches Befestigen von Photovoltaikmodulen an/vor die Außenfassade). - Es werden nur Photovoltaikanlagen gefördert, für die ein Qualitätszertifikat für die Photovoltaikmodule gemäß der Testnorm IEC 61215 bzw. IEC 61646 (Zertifikat ”TÜV-Rheinland” oder ”ISPRA”) und eine Bestätigung vorliegt, dass der zu installierende Wechselrichter der Grenzwertklasse B der DIN EN 55011/B bzw. DIN VDE 0875 Teil 11 entspricht.

Wichtiger Hinweis:

Mit der beantragten Maßnahme darf auch nach Antragstellung erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Es werden nur Vorhaben gefördert, für die noch keine verbindliche Bestellung, Kauf oder Vertragaabschluss erfolgt sind. Planungen, Untersuchungen und Herrichtung von Baugrund und kleinere Vorbereitungsmaßnahmen zur späteren Projektrealisierung gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

 

Übersicht der Solarförderprogramme Bund/Länder:
http://premium.solarfoerderung.de/Download/index.cfm?cat_id=439


 

Förderempfänger: kleine und mittlere Unternehmen nach der Def. der EU, natürliche und juristische Personen, Träger von Schulen, Kindergärten u.a. wissenschaftl., sozialer oder karitativer Einrichtungen in NRW.

Weitere Informationen:

Download Förderrichtlinie

Download Förderantrag



Informationen zur Antragsstellung:

Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6

Bergbau und Energie in NRW
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Tel. 01803-100 110
info@CallNRW.de